"Wenn auch Sie das Gefühl haben, die finanzielle Situation gleitet Ihnen aus den Händen und Sie müssen jetzt etwas unternehmen, dann ist dies die Gelegenheit, mit professioneller Hilfe den Dingen entgegen zu treten."
Provisionsvereinbarung
1. Provisionsanspruch
Der Handelsvertreter hat einen Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, welche auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder die mit Geschäftspartner(Verkaufspunkt)
abgeschlossen werden, die der Handelsvertreter als Kunden für gleichartige Geschäfte geworben hat.
2. Provisionssatz
- Die Provisionssätze betragen ... * Diese sind nach einem vorausgehenden Mitarbeitergespräch in einem gesonderten Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
2.a Handelvertreter: - 10 Euro pauschal pro vermitteltes Starterkit (Netto)
- 50 Euro-Cent Netto pro Nikotindepot (1 Nikotin Depot = wie 1 Schachtel Zigaretten)
2.b Tabakladen oder anderer Verkaufspunkt ( z.B. E-Cafe): - 10 Euro pauschal pro vermitteltes Starterkit (Netto)
- 25 Euro-Cent Netto pro Nikotindepot
Provision des Handelsvertreters welcher einen Verkaufspunkt vermittelt hat reduziert sich
um die Provision des Verkaufspunktes/Depot mit Ausnahme der Starterkit-Provision.
Gilt ein Verkaufspunkt direkt als Mitarbeiter, so gilt 2.a Provision für diesen Verkaufspunkt.
3. Fixum
Da keine Angestellte, haben wir kein Fixum.
4. Berechnung
Die Provision wird vom Verkaufspreis berechnet.
Der Provisionsanspruch wird durch Preisnachlässe nicht gemindert.
5. Fälligkeit
Der Provisionsanspruch ist entstanden wenn und soweit das Geschäft durch die Firma ausgeführt worden ist.
Im übrigen gilt § 87 a HGB.
6. Abrechnung
Über den Provisionsanspruch ist monatlich abzurechnen.
Der Provisionsanspruch wird am letzten Tag des Monats fällig, in dem über den Anspruch abzurechnen ist.
7. Provisionsentfall
Der Provisionsanspruch entfällt, wenn der Vertragspartner ( Handelsvertreter) ganz oder teilweise nichts leistet
oder sein vermittelter Verkaufspunkt nichts verkauft.
8. Bucheinsicht
Zur Prüfung seiner Provisionsansprüche ist der Handelsvertreter berechtigt, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen.
Die Einsicht kann verweigert werden. In diesem Fall wird die Einsicht durch einen vom Handelsvertreter bestimmten Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen gestattet.
Der Handelsvertreter ist selbstständiger Unternehmer, somit ist eine Kopie seines Gewerbescheins
der Fa. Indoor-Munich Ltd. vorzulegen.
* Für alle steuerlichen Belange ist jeder Handelsvertreter (Mitarbeiter) selbst verantwortlich.
9. Schriftform
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Etwa ungültige Vertragsbestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
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